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   BVerwG, 31.07.1986 - 7 B 113.86   

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BVerwG, 31.07.1986 - 7 B 113.86 (https://dejure.org/1986,11899)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1986 - 7 B 113.86 (https://dejure.org/1986,11899)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 7 B 113.86 (https://dejure.org/1986,11899)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu den Rundfunkgebühren für in Schulen verwendete Videorecorder mit Empfangsteil - Begriff des "Fernsehgerätes" - Gebot der Normenklarheit

Verfahrensgang

 
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  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 7 B 113.86
    Die Notwendigkeit der Auslegung nimmt einer Norm jedoch noch nicht die Bestimmtheit, die das Rechtsstaatsprinzip von ihr fordert (BVerfGE 45, 400 [BVerfG 22.06.1977 - 1 BvR 799/76] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 7 B 113.86
    Hierzu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, daß eine konkrete, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und hierzu angegeben wird, worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 7 B 113.86
    Hierzu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, daß eine konkrete, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und hierzu angegeben wird, worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 30.04.1986 - 7 B 70.86

    Verwaltungsverfahren der Rundfunkanstalt nach irrevisiblem Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 7 B 113.86
    Bei der Auslegung dieses Begriffes handelt es sich indessen, wie auch die Beschwerde nicht verkennt, um die Auslegung von Landesrecht (vgl. hierzu den in einem Rechtsstreit derselben Parteien ergangenen Senatsbeschluß vom 30. April 1986 - BVerwG 7 B 70.86 -), die in einem Revisionsverfahren nicht überprüfbar wäre (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO und § 562 ZPO i.V.m. § 173 VwGO).
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